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Wiedervereinigung
Der Begriff „Wiedervereinigung“ bezeichnet den Prozess, der mit dem Sturz des SED-Regimes im Herbst 1989 seinen Anfang nahm und im Oktober 1990 mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland endete.
Zu den zentralen Ereignissen dieses Prozesses werden in der Regel die Massenflucht und beginnenden Montagsdemonstrationen vom Herbst 1989 gezählt, in deren Kontext erstmalig die Parole „Wir sind ein Volk“ zu vernehmen war. Weitere wichtige Schritte waren der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989, dem schon bald Helmut Kohls „10-Punkte-Plan“ vom 28. November 1989 folgen sollte, in dem der Kanzler erstmalig und eigeninitiativ konkrete Schritte formulierte, wie die Einheit der beiden deutschen Staaten hergestellt werden könnte. Die Volkskammerwahl vom 18. März 1990, deren Ergebnis weithin als überwältigende Zustimmung zu einem raschen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik interpretiert wurde, sowie die am 1. Juli 1990 in Kraft getretene Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, im Zuge derer etwa die Einrichtung der Treuhand beschlossen wurde, bildeten weitere wichtige Etappen des Einigungs-Prozesses. Große Bedeutung kommt nicht zuletzt auch den sogenannten „„Zwei-plus-Vier”-Verhandlungen zu, die im Februar 1990 begannen und in denen die beiden deutschen Staaten mit den Siegermächten des 2. Weltkriegs (USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich und die Sowjetunion) die außenpolitischen Bedingungen für die künftige staatliche Einheit von BRD und DDR regelten.
In diesem Sinne wird der Begriff zumeist synonym mit Begriffen wie „Einheit“, „Wende“ oder auch „Anschluss“ verwendet, vor allem im alltäglichen Sprachgebrauch. Begriffshistorisch weist Wiedervereinigung jedoch über den Prozess von 1989/90 hinaus auf die sogenannte deutsche Frage, die sich seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 mit den Grenzen und der territorialen Ordnung Deutschlands beschäftigte. Vor dem Hintergrund dieses Diskurses verliert der Begriff Wiedervereinigung seine rein deskriptive Funktion und kann auch als normative Forderung nach der Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937[1] verstanden werden. Tatsächlich sollte die Bundesregierung erst im Zuge der „Zwei-Plus-Vier“-Verhandlungen offiziell und endgültig die Oder-Neiße-Linie als Deutschlands Ostgrenze anerkennen und tatsächlich rückten (west-)deutsche Politiker:innen und Medienvertreter:innen umso mehr von der Verwendung des Begriffes ab, je konkreter die Einheitspläne wurden, da er aufgrund seiner semantischen Ambivalenz wenig geeignet schien, um unter den europäischen Nachbarn Zustimmung zur Deutschlandpolitik der Bundesregierung zu erreichen.
Dass der Begriff trotzdem eine gewisse Strahlkraft gewinnen konnte, erklärt sich wiederum vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Das „Wieder“ in Wiedervereinigung suggeriert gewissermaßen einen historischen Triumph: Deutschland war mit der Einheit im Oktober 1990 von den Besatzungsmächten nun „wieder“ in die volle Souveränität entlassen und hatte außerdem eine gelungene und noch dazu friedliche Revolution vorzuweisen. Allerdings verliert der Begriff an Strahlkraft, wenn man sich vergegenwärtigt, dass sein Narrativ zugleich eine historische Deutung der DDR vermittelt: aus westlicher Sicht war das „andere Deutschland“ als (gescheitertes) „sozialistisches Experiment“ und als (von Anfang an zum Scheitern verurteilter) „sowjetischer Satellitenstaat“ gekennzeichnet. Dieses Narrativ bleibt dabei weitgehend blind für die politischen Hoffnungen und sozialen Erwartungen, kollektiven Erfahrungen und individuellen Lebensleistungen der Menschen, die über 40 Jahre die DDR „waren“. Im Lab verwenden wir den Begriff aus diesen Gründen sehr behutsam.
– von Dr. Tilmann Siebeneichner, Koordinator im Leibniz-Lab
Quellen:
Thomas Ahbe, Zwischen „Wiedervereinigung“ und „Kolonialisierung der DDR“. Was Fahnenwörter über den Umbruch in Ostdeutschland erzählen – und was nicht, in: Lernen aus der Geschichte 06/2023, https://lernen-aus-der-geschichte.de/beitrag/15497/ (abgerufen am 30.04.2026).
Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Teil II, Kapitel III, S. 98; vgl. hierzu ebd., S. 99–102.
Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, S. 1964 ff.
Schlüsselwörter der Wendezeit, Kapitel 14: Bezeichnungen für die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, in: Online-Wortschatz-Informationssystem (OWID) (2008 ff.), hg. V. Leibniz-Institut für Deutsche Sprache, Mannheim, https://www.owid.de/artikel/299151 (abgerufen am 30.04.2026).
[1] In Bezug auf die deutsche Frage wurde bis in die 19070er Jahre häufig vom „Deutschen Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937“ gesprochen. Dieser Zeitpunkt datiert den letzten völkerrechtlich gültigen Grenzverlauf Gesamtdeutschlands vor der territorialen Ausdehnung Nazideutschlands. Im Jahr 1938 wurden die Grenzen mit dem Anschluss Österreichs und der Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete verschoben. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz 1943 in Moskau als Stichtag benannt.
